Gebührenordnung
Unterrichtsgebühren (gültig ab 01. April 2013) Die Unterrichtsgebühren beziehen sich in der Regel auf den einmal wöchentlich stattfindenden Unterricht.
1.Klassenunterricht | Jahresgebühr | pro Monat |
Musikalische Früherziehung (60 Min.) | 297,60 € | 24,80 € |
Musikalische Grundausbildung (45 Min.) | 271,20 € | 22,60 € |
2.Gruppenunterricht | ||
Gruppen ab 5 Schüler (45 Min.) | 423,60 € * | 35,30 € * |
Gruppen ab 4 Schüler (45 Min.) | 477,60 € * | 39,80 € * |
Gruppen ab 3 Schüler (45 Min.) | 520,80 € * | 43,40 € * |
Gruppen ab 2 Schüler (45 Min.) | 589,20 € * | 49,10 € * |
Band-Werkstatt (60 Min.) | 126,00 € | 10,50 € |
(zusätzlich zum Instrumentalunterricht) | ||
3. Einzelunterricht | ||
30 Min. wöchentlich | 686,40 € | 57,20 € |
30 Min. wöchentlich (Erwachsene) | 853,20 € | 71,10 € |
45 Min. wöchentlich | 1033,20 € | 86,10 € |
45 Min. wöchentlich (Erwachsene) | 1269,60 € | 105,80 € |
Leihinstrumente | ||
Im Rahmen der Möglichkeiten | 120,00 € | 10,00 € |
* Die Schulgebühren werden im laufenden Schuljahr der Gruppenstärke angepasst.
Zahlungsweise der Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich per Bankeinzug (Lastschrift) zu entrichten. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Nach dieser Zeit werden die Gebühren - auch bei Abmeldung - bis zum Ende des Schuljahres (Kalenderjahr) berechnet. Die Abmeldung kann nur akzeptiert werden, wenn sie schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet wird.
Die Ferien der Musikschule sind mit den Schulferien des Landes NRW identisch. Das Schuljahr für die Musikschule beginnt jeweils am 1. Januar.
Ermäßigung der Unterrichtsgebühren
Geschwisterermäßigung (auf Antrag):
ab 3. Kind - 1/3 der Gebühren,
ab 4. Kind - 2/3 der Gebühren.
Sozialermäßigung
Sozialermäßigung wird gewährt auf Antrag gegen Vorlage der Sozialbescheinigung. Alle Ermäßigungen können erst nach Vorlage des schriftlichen Antrags gewährt werden.