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Schulordnung

  1. Die Anmeldung zum Unterricht an der Musikschule verpflichtet in der Regel zur Teilnahme am Unterricht auf die Dauer eines Schuljahres.
  2. Das Schuljahr entspricht dem Kalenderjahr.
  3. Während der allgemeinen Schulferien in NRW findet kein Unterricht statt.
  4. Eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist für alle selbstverständlich. Bei Verhinderung soll nach Möglichkeit eine vorherige Abmeldung erfolgen.
  5. Auf Unterrichtsstunden, die wegen Erkrankung eines Lehrers ausfallen, besteht kein Rechtsanspruch. Fällt der Unterricht jedoch dreimal in Folge aus, werden die Gebühren für den Monat erstattet.
  6. Für Unterrichtsstunden, deren Ausfall nicht in der Verantwortung der Musikschule liegt, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  7. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit ist eine monatliche Abmeldung möglich.
  8. Spätere Abmeldungen verpflichten zur Zahlung der Gebühren bis zum Ende des Schuljahres   (= Kalenderjahr).
  9. Die Zahlung der Unterrichtsgebühren muss aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung per Einzugsermächtigung erfolgen.
  10. Für sozial schwache Teilnehmer kann auf Antrag eine Ermäßigung der Gebühren gewährt werden. Ermäßigung ist auch möglich für mehrere Teilnehmer aus einer Familie.
  11. Jeder Unterrichtsteilnehmer soll ein eigenes Instrument haben. Für einen begrenzten Zeitraum stellt die Musikschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten - gegen eine Leihgebühr - Leihinstrumente zur Verfügung.
  12. Um einen Erfolg des Unterrichts zu gewährleisten, sollte für alle Schüler regelmäßiges Üben selbstverständlich sein.
  13. Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Jahresende möglich. Sie müssen in schriftlicher Form jeweils bis zum 30. November bei der Geschäftsstelle eingehen.
  14. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtet auch die Vereine, alle Vereinsmitglieder, Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigten über die Nutzung Ihrer hier gespeicherten Daten zu informieren und eine Einverständniserklärung zur Speicherung dieser Daten einzuholen. Die Musikschule benötigt persönliche Daten um eine Anmeldung bearbeiten zu können. Die Daten werden ausschließlich für diese Zwecke verwandt und nur im Rahmen der Zulässigkeit nach der EU-DSGVO verarbeitet oder an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, soweit sie für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden. Mit der Anmeldung wird der Verarbeitung der erhobenen Daten ausdrücklich zugestimmt. Es besteht jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Fragen hierzu beziehungsweise zum Thema personenbezogene Daten können jederzeit an die nachstehend genannte Adresse auch fernmündlich oder per E-Mail gerichtet werden.

    Musikverein Ringenberg e.V., Zingelstr. 15, 46499 Hamminkeln,                                 

Tel.: 02852-2943, E-Mail: info@musikschule-hamminkeln.de